Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Donnersberg – Regelungen für Schulen und Kitas
Es wird festgestellt, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (Sieben-Tageinzidenz) den Schwellenwert von 165 unterschritten hat. Dies hat zur Folge, dass die in § 28 b IfSG getroffenen Schutzmaßnahmen zu diesem Schwellenwert am 12.05.2021 außer Kraft getreten sind. Die Regelungen, die sich daraus für Schulen und Kitas im Donnersbergkreis ergeben, können Sie hier einsehen.
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