Ausländerbehörde: Gültigkeit von Reisepässen und Aufenthaltstiteln für geplante Auslandsreisen
Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Ferien- und Reisezeit. Die Ausländerbehörde bittet, darauf zu achten, dass Reisepässe und Aufenthaltstitel für einen Grenzübertritt bzw. eine geplante Auslandsreise gültig sind oder die Verlängerung bzw. Neuausstellung bei der zuständigen Stelle (wie Botschaft, Generalkonsulat oder Ausländerbehörde) rechtzeitig zu beantragen.
Die Ausländerbehörde ist (außer in absolut dringenden Notfällen, z. B. Todesfällen) nicht in der Lage, kurzfristig Dokumente auszustellen. Die Kapazität an Vorspracheterminen ist aktuell insbesondere aufgrund von Personalausfall und Personalwechsel begrenzt. Die Behörde bittet daher um Verständnis, dass sich Bearbeitungszeiten dadurch verlängern. Sabine Vogler, Leiterin der Ausländerbehörde, fügt hinzu: „Wir können auch verstehen, dass man gerne Zwischenstandmeldungen hätte, aber um eine effektivere Bearbeitung zu gewährleisten bitten wir darum, von Anfragen zum Sachstand möglichst abzusehen. Antragssteller erhalten so schnell wie möglich eine Information sobald das Antragsverfahren abgeschlossen ist. Viele Nachfragen verzögern die Prozesse weiter.“
Sollten ausländische Mitbürger Reisepläne haben und ein rechtzeitiger Übertrag des gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass nicht möglich sein, können die Betroffenen die Reise dennoch antreten. Personen mit Niederlassungserlaubnissen können grundsätzlich auch mit altem und neuen Pass sowie bisherigem eAT (elektronischen Aufenthaltstitel) reisen. Dazu müssen sie beim Verreisen lediglich folgende Dokumente mit sich führen: Alter Reisepass & neuer Reisepass & alter (weiter gültiger) Aufenthaltstitel.
Falls Betroffene bereits einen Termin für die Übertragung haben, aber der Termin ist erst nach dem Urlaub: Auch hier steht der Reise mit den genannten Dokumenten grundsätzlich nichts im Wege.
Sofern eine Übertragung des bisherigen Aufenthaltstitels erforderlich ist, sollten Betroffene vorab eine Kopie des neuen Reisepasses per Mail (abh@donnersberg.de) oder Post an die Ausländerbehörde senden.
Bei Fragen und Unklarheiten kann man sich auch gern an den Servicepoint am Flughafen
Frankfurt/M. wenden. Hier die Kontaktdaten: Bürgertelefon der Bundespolizei erreichbar unter: +49 69 690 78578 oder unter der kostenlosen Service-Hotline +49 800 6 888 000
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