Konsolidierung der Ortsgemeinde-Haushalte im Kreis: Genehmigung ab Hebesätzen von 600 Punkten möglich
Der Donnersbergkreis wird Haushalte von verschuldeten oder defizitären Ortsgemeinden genehmigen, wenn die Ortsgemeinden aufgrund von mittelfristigen Konsolidierungsplänen Hebesätze von mind. 600 Punkten ansetzen. Dies kündigte Landrat Rainer Guth nach der Besprechung mit den Ortsbürgermeistern und Bürgermeistern des Landkreises am Montag,
06. Mai 2024, im Kreishaus in Kirchheimbolanden an. An der Besprechung zum Thema „Finanzsituation im Donnersbergkreis“ teilgenommen hatte auf Einladung des Landrats auch Innenminister Michael Ebling. Ziel bleibt auch im Donnersbergkreis die Konsolidierung der kommunalen Haushalte. Der Minister räumt der Kommunalaufsicht des Kreises in der Umsetzung den notwendigen Spielraum ein, und diesen Spielraum wird der Kreis im
Sinne der weiteren Konsolidierung zielorientiert ausgestalten.
Hintergrund: Im Mai 2023 versandte das Ministerium des Inneren ein Haushaltsrundschreiben, in dem die Kommunalaufsicht dazu aufgefordert wurde, die Haushalte der Ortsgemeinden nur dann zu genehmigen, wenn die Kommunen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Die Grundsteuer B sollte dazu bis zu einem Hebesatz von 995% angehoben werden. Aufgrund zahlreicher Einsprüche und Fragen gab es daraufhin unterschiedliche Signale von Landesebene – am Ende standen jedoch landesseitig weiter strenge Vorgaben, auf deren Grundlage die Kommunalaufsicht des Kreises bis dato gehandelt hat.
Der Donnersbergkreis hat seit Jahren eine aktive Politik der Haushaltkonsolidierung betrieben. So hat der Kreis in der Vergangenheit, als dies in vielen anderen Kreisen noch nicht so war, schon Hebesätze von 500 Punkten von den Ortsgemeinden gefordert und in zahlreichen Gemeinderatssitzungen die entsprechende, einschlägige Rechtslage erklärt. Der Kreis erkennt auch weiterhin das Ziel der Haushaltskonsolidierung auf allen kommunalen Ebenen an. Er wird seine Konsolidierungserfahrungen nutzen, um den Weg der Haushaltssanierungen weiter zu gehen. Um Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zum Haushaltsausgleich ihrer Ortsgemeinden nicht zu überlasten, besteht nun jedoch die Möglichkeit, längerfristige Planungen verschuldeter oder defizitärer Ortsgemeinden einzubeziehen und für aktuelle Haushalte einen Hebesatz von 600 als Genehmigungsuntergrenze zu beschließen. Dieser Spielraum soll den Ortsgemeinden im Donnersbergkreis ermöglicht werden. Konkrete Vorgaben werden zeitnah erarbeitet und kommuniziert.
„Wir sind jetzt auf einem guten, gangbaren Weg,“ so Landrat Rainer Guth. “Das Hü und Hott in Sachen Haushaltsgenehmigung bedauern wir. Es ist aber nicht auf unserem Mist gewachsen, und ich möchte dabei ausdrücklich die Mitarbeiterinnen unserer unteren Kommunalaufsicht aus dem Schussfeld nehmen. Die Mitarbeiterinnen haben nach den Vorgaben gehandelt, die sie bis dato auf Grund von eindeutigen Landesvorgaben hatten, und sie haben sehr gute Arbeit geleistet. Ziel bleibt, die Grundsteuern nach den gesetzlichen
Erfordernissen und damit Richtung Schuldenabbau auszurichten. Der Weg hierhin
darf nun aber flexibler gestaltet werden. Wir haben auch eine Verantwortung für die Handlungsfreiheit und die kommunale Selbstverwaltung nachfolgender Generationen. Daher muss das Bemühen der Gemeinden zur Einnahmesteigerung einerseits und zur Kostensenkung andererseits oberstes Gebot bleiben. Minister Ebling danke ich dafür, dass er in den Donnersbergkreis gekommen ist und sich dem Gespräch gestellt hat. Vor allem gilt mein Dank aber den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern für ihr großes Engagement.“
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