Kreistag verabschiedet Resolution für eine vorzeitige Evaluierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes
Trotz des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ sind die kommunalen Finanzen auf Kreisebene in einer katastrophalen Schieflage. Ein entscheidender Grund für diese Schieflage ist der derzeitige Landesfinanzausgleich. In seiner Sitzung am 26. Februar 2024 beschloss der Kreistag des Donnersbergkreises daher eine an das Land Rheinland-Pfalz gerichtete Resolution, in der eine vorzeitige Evaluierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und die Einführung eines Härteausgleichs für strukturschwache Regionen gefordert wird.
Der Landesfinanzausgleich berücksichtigt aktuell nicht, dass es objektive Unterschiede zwischen Kommunen gibt, die diese nicht zu vertreten haben und die nahezu zwangsläufig dazu führen, dass ihre Ausgaben im Vergleich überdurchschnittlich sind, so z.B. aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur, Topografie oder Fläche. Zudem basiert der Landesfinanzausgleich auf Zahlen aus den Jahren 2017 bis 2019 und nimmt zu wenig Rücksicht auf Sondereffekte wie starke Tarifsteigerungen oder explodierende Energie- und Baukosten. So
erkennt das Land im Bereich KiTa und Jugend bei den Kreisen einen Mehrbedarf von 305 Mio. Euro für das Jahr 2024 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 an. Der vom Landkreistag ermittelte Mehrbedarf beträgt jedoch 492 Mio. Euro. Gleiches im Bereich Mobilität: Hier erkennt das Land einen Mehrbedarf von 19 Mio. Euro an. Der vom Landkreistag ermittelte Wert liegt jedoch bei 206 Mio. Euro. Dies führt dazu, dass alleine bei den Landkreisen in nur zwei der sieben Aufgabenbereiche kommunale Mehrbedarfe von mindestens 373 Mio. Euro nicht bei der Mindestfinanzausstattung berücksichtigt werden.
Insbesondere die strukturschwachen Regionen zeigen schon seit vielen Jahren, dass zu wenig Geld im System ist. Der vom Land geforderte Haushaltsausgleich „um jeden Preis“ führt hier dazu, dass strukturschwache Kommunen gezwungen werden, ihre Realsteuerhebesätze überproportional anzuheben, um einen Haushaltsausgleich zu erzielen oder um in aller Regel nachzuweisen, dass dieser selbst unter größtmöglicher Kraftanstrengung nicht möglich ist. Hier steht auch der Hebesatz der Realsteuern, insbesondere der Grundsteuer B, nicht mehr im Verhältnis zu der vor Ort gebotenen öffentlichen Infrastruktur. Dies führt zu Frustration in den Kommunen und ebnet einer „Landflucht“ den Weg.
Der Kreistag des Donnersbergkreises beschloss daher eine entsprechende Resolution und fordert das Land Rheinland-Pfalz auf, Kreisverwaltung Donnersbergkreis
1. eine Evaluation des Landesfinanzausgleichsgesetzes nach § 40 Abs. 1 S. 1 2. Alt. LFAG vorzeitig durchzuführen, die Berechnung des Mindestbedarfs zu überarbeiten und die tatsächlich entstandenen Mehrbedarfe anzuerkennen und
2. die Einführung einer Finanzzuweisung / eines Härteausgleichs für strukturschwache Regionen im Landesfinanzausgleichsgesetz zu verankern.
Bild: Pixabay Kevin Schneider
Text: Kreisverwaltung Donnersbergkreis