Amtliche Meldung

Umstellung auf digitale Passbilder: PointID-Gerät bei der Kreisverwaltung

Seit dem 01. Mai 2025 gelten neue Vorschriften für Personalausweis- und Passanträge. Es dürfen nur noch digitale Passbilder verwendet werden, die mit Hilfe von sogenannten PointID-Geräten auch vor Ort in den Behörden aufgenommen werden können. Das Innenministerium hat in Ausnahmefällen eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 festgelegt, während der weiterhin ausgedruckte Passbilder genutzt werden dürfen. Bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gibt es ab sofort ein voll funktionsfähiges PointID-Gerät. Die Kreisverwaltung kann somit z.B. Fotos für Aufenthaltstitel fertigen. Der Preis beträgt 6,00 Euro; die Verwaltungsgebühr für den Aufenthaltstitel wird dann entsprechend erhöht.

Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit, bei einem professionellen Fotografen oder dem Drogeriemarkt „dm“ Aufnahmen fertigen zu lassen. Diese werden als digitale Datei zur Verfügung gestellt und können von der Kreisverwaltung nach Aushändigung eines Zugangs-Codes abgerufen werden. Beim Drogeriemarkt werden neben dem Code auch Papierfotos ausgehändigt. Die bei der Kreisverwaltung gefertigten Bilder können hingegen nicht in Papierform mitgenommen werden.

Innerhalb der Übergangsfrist bis 31. Juli 2025 besteht noch die Möglichkeit, ausgedruckte Passbilder vorzulegen. Ab 01.08.2025 ist dies nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zu den digitalen Passbildern gibt es u.a. auf den Seiten der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de/de/newsroom/news. Siehe dort den Beitrag: „Bundesdruckerei stellt Aufnahmesysteme für biometrische Lichtbilder bereit“.

©Kreisverwaltung Donnersbergkreis

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Autor: J. Maurer

Projektkoordination - Netzwerk Digitale Dörfer RLP