Gemeinsamer Aufruf des Landrates, der Bürgermeister und des Gesundheitsamtes zu Corona-Situation und der Omikron-Variante
Mit Blick auf erste Analysen des Robert-Koch-Institutes, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die seit heute gültige Änderungsverordnung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung möchten sich der Donnersberger Landrat Rainer Guth, die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, Sabine Wienpahl, sowie die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Eisenberg, Göllheim, Nordpfälzer Land und
Winnweiler, Bernd Frey, Steffen Antweiler, Michael Cullmann sowie Rudolf Jacob, und das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises mit einem gemeinsamen Appell an die Bürgerinnen und Bürger richten. Ziel ist es, für die angekündigten Maßnahmen zu sensibilisieren und gemeinsam die befürchtete Ausbreitung der Coronavirus-Variante Omikron so gering wie möglich zu halten.
„Nach aktueller Expertenmeinung und mit Blick auf betroffene Nachbarländer müssen wir uns mit dem Aufkommen der neuen Virusvariante Omikron auf sehr schnell ansteigende Infektionszahlen einstellen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass Omikron den Impfschutz unterlaufen kann. Einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet vor allem eine Boosterimpfung. Selbst eine Zweifachimpfung reduziert die Gefahr schwer zu erkranken um 70 Prozent“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz.
Impfangebote im Kreis
„Es ist nicht die Frage ob, sondern nur wann und wie stark Omikron auch in Deutschland vorherrschend ist“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wie die Ministerpräsidentin appellieren auch der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden sowie das Gesundheitsamt an die Bürgerinnen und Bürger, sich so schnell wie möglich impfen zu lassen. Ab dem 1. Januar ist es auf dem Portal des Landes möglich, sich für einen Impftermin registrieren zu lassen, wenn der vollständige Impfschutz mindestens drei
Monate zurückliegt. Das betrifft auch die kommunale Impfstelle des Donnersbergkreises mit Unterstützung des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Festhaus in Winnweiler. Für die kommunale Impfstelle können sich Bürgerinnen und Bürger über das Portal des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder die Info-Hotline des Landes unter
Telefon 0800 / 57 58 100 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und Samstag und Sonntag 9 bis 16 Uhr) anmelden.
Neben der kommunalen Impfstelle in Winnweiler wird es zwischen den Jahren auch weitere Impfaktionen im Donnersbergkreis geben: Die Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land bietet am Montag, 27. Dezember, im Schützenhaus in Oberhausen und am Mittwoch, 29. Dezember, in der Nordpfalzhalle Alsenz jeweils ab 8 Uhr Sonderimpfaktionen an. Hierfür sind bereits Anmeldungen per E-Mail möglich. Für Oberhausen an impfen2712@vg-nl.de und für Alsenz an impfen2912@vg-nl.de. Hierfür können sich bereits Personen anmelden,
deren vollständiger Impfschutz mindestens drei Monate zurückliegt.
Gleiches gilt für die Impfaktion der Stadt Kirchheimbolanden, des DRK-Kreisverbandes sowie der Kreisverwaltung am Mittwoch, 29. Januar, von 9 bis 16 Uhr, im Westflügel der Orangerie in Kirchheimbolanden und der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land, der freiwilligen Feuerwehr Nordpfälzer Land, des DRK-Kreisverbandes sowie der Kreisverwaltung
am Donnerstag, 30. Dezember, von 9 bis 16 Uhr in der Donnersberghalle in Rockenhausen. Anmeldungen hierfür sind unter www.donnersberg.de möglich
Dort können Personen ab 12 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Wichtig ist es, den Personalausweis und möglichst den Impfpass mitzubringen.
Zudem macht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz am Dienstag, 28. Dezember, 9 bis 17 Uhr, in Münchweiler (Bürgerhaus, Bahnpfad 1) Station. Hierfür gibt die Verbandsgemeinde Winnweiler am 27. Dezember, ab 8 Uhr zu den regulären Öffnungszeiten, Nummern in der Verbandsgemeindeverwaltung aus. Auch werden am 28. Dezember vor Ort Nummern ausgegeben.
Kontaktbeschränkungen
Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, wird das Land Rheinland-Pfalz Kontaktbeschränkungen auch auf Geimpfte und Genesene abgestuft ausweiten. „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage einfach zu gefährlich“, so die Ministerpräsidentin. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn
Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: „Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt“, so die Ministerpräsidentin.
Der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden sowie das Gesundheitsamt appellieren, auch schon das Weihnachtsfest achtsam zu feiern, sich vor dem Familienbesuch möglichst testen zu lassen.
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die extrem ansteckende Virusvariante Omikron die Infektionen und damit auch Quarantäne-Fälle so stark ansteigen werden, dass es zu erheblichen Personalausfällen kommen könnte. Daher sollen Betreiber in der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, ÖPNV oder Lebensmittelversorgung ihre betrieblichen Pandemiepläne überprüfen, um einen Betrieb sicherstellen zu können.
Aufenthalt im öffentlichen Raum
Mit der ab Donnerstag gültigen Änderungsverordnung der 29. CoronaBekämpfungsverordnung ist unter anderem der Betrieb von Clubs und Diskotheken untersagt. Zudem werden für die anstehenden Weihnachtsfeiertage und den bevorstehenden Jahreswechsel die Regelungen entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel angepasst.
Ab dem 28. Dezember 2021 wird der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet sein. Dies gilt für alle – auch geimpfte – Menschen. Nur Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass der gemeinsame Aufenthalt von nicht-immunisierten (ungeimpften) Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Die Verordnung des Landes wird bis zunächst zum 20. Januar 2022 verlängert.
„Montagsspaziergänge“
Der Landkreis Alzey-Worms, die Stadt Worms sowie der Donnersbergkreis haben gemeinsam mit der Polizeidirektion Worms die jüngsten so genannten „Montagsspaziergänge“ analysiert. Als Ergebnis dieser Analyse, aber auch mit Blick auf die ab dem 28. Dezember 2021 geltenden Bestimmungen der aktualisierten CoronaBekämpfungsverordnung wurde entschieden, eine Allgemeinverfügung für die Landkreise Alzey-Worms und Donnersberg sowie die Stadt Worms zu erlassen.
Diese Allgemeinverfügung ordnet für Versammlungen, Ansammlungen und Aufzüge jeglicher Art unter freiem Himmel im Landkreis Alzey-Worms, der Stadt Worms und dem Donnersbergkreis, die im Zusammenhang mit den zur Bekämpfung der nach wie vor andauernden Covid-19-Pandemie ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen stehen, vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 10. Januar 2022 eine Maskenpflicht an. Demnach sind die
Teilnehmenden verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ebenso entbunden wie Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Die Allgemeinverfügung können Sie im Wortlaut unter www.donnersberg.de (Bekanntmachungen) einsehen.
„Experten wie beispielsweise das Robert-Koch-Institut empfehlen sofort die Umsetzung verschiedener Maßnahmen. Diese Empfehlungen unterstützen wir. Reduzieren Sie ihre Kontakte wo immer möglich und halten Sie sich konsequent an die Abstandsregeln. Beachten Sie die Maskenpflicht. Auch vollständig Geimpfte mit Auffrischungsimpfung sollten bei Kontakt mit Risikogruppen immer einen zusätzlichen Test durchführen. Reduzieren Sie Reisen auf das unbedingt Notwendige. Es drohen einmal mehr sehr schwere Wochen.
Diese können wir nur gemeinsam bewältigen und dafür ist es umso wichtiger, dass sich alle an die bestehenden Regeln halten, dass alle achtsam sind – auch wenn es schwer fällt und wir es uns anders wünschen“, betonen der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister sowie das Gesundheitsamt.
„Unser herzlichster Dank gilt allen, die sich zum Wohle der Mitbürgerinnen und Mitbürger engagieren, die sich einbringen, die sich an die bestehenden Vorgaben halten und die Verständnis für diese schwierige Situation aufbringen. Wir hoffen und wünschen Ihnen, dass Sie dennoch schöne, geruhsame Weihnachtstage verbringen können und wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund“, so Rainer Guth, Sabine Wienpahl, Bernd Frey, Steffen Antweiler, Michael Cullmann und Rudolf Jacob sowie das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises.