Hinweis der Kreisverwaltung Donnersbergkreis: Wie positiv Getestete ihre engen Kontaktpersonen informieren sollten
Wie in anderen Landkreisen auch, hat die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen im Donnersbergkreis wieder deutlich zugenommen. Das bedeutet, dass die Belastungssituation im Gesundheitsamt des Donnersbergkreises aktuell sehr hoch ist. So gibt es zahlreiche Anrufe bei der Hotline, so werden Tag für Tag viele Abstriche genommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen alles, was möglich ist, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.
Um eine immer weitere Verbreiterung des Virus möglichst zu verhindern, ist die Mithilfe der Bevölkerung besonders wichtig, gerade was die Information von Kontaktpersonen betrifft. So sollen laut der „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ positiv Getestete unverzüglich alle Personen unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder in den letzten zwei Tagen vor oder seit dem Beginn von typischen Symptomen, die dem Test vorausgegangen sind, ein enger persönlicher Kontakt bestand.
Heißt: Der positiv Getestete hat unverzüglich seine engen Kontaktpersonen zu informieren.
Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
Was bedeutet, dass das Gesundheitsamt nicht mehr für die Ermittlung von Kontaktpersonen zuständig ist. Soweit dies möglich ist, versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Donnersbergkreis dennoch, hier zu helfen.
Ungeimpfte Kontaktpersonen haben sich unverzüglich für einen Zeitraum von 10 Tagen in Absonderung zu begeben und direkt einem PCR-Test zu unterziehen. Für diesen PCR-Test kann über die Hotline des Gesundheitsamtes ein Termin vereinbart werden. Bei Symptomen sollen sich Kontaktpersonen unmittelbar an ihren Hausarzt wenden.
Asymptomatische Kontaktpersonen können sich mit einem negativen PCR-Test ab Tag 5 oder mit einem negativen POC-Schnelltest (kein Selbsttest) ab Tag 7 des letzten Kontaktes mit der infizierten Person freitesten. Die Freitestung erfolgt auf eigene Kosten. Ohne Freitestung bleibt es beim ursprünglichen Absonderungszeitraum von 10 Tagen.
Positiv getestete Personen erhalten vom Gesundheitsamt ein Informationsblatt, ebenso eine Liste, auf der sie die engen Kontaktpersonen angeben und dem Gesundheitsamt übermitteln sollen.
Für geimpfte Kontaktpersonen gilt keine Absonderungspflicht. Das Gesundheitsamt bittet darum, den Impfnachweis innerhalb von 24 Stunden an ga-bescheinigung@donnersberg.de zu senden. Zwecks Zuordnung sollte deshalb im Betreff der Name der erkrankten Person, zu der der Kontakt bestand, angegeben werden.
Das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die mithelfen, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
INFO
Hotline des Gesundheitsamtes: 06352 / 710-500, Mo-Mi von 8-16 Uhr, Do von 8-18 Uhr und Fr von 8-14 Uhr.