Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit: Abgabefrist ist der 15. März 2022
Information für die Eltern weiterführender Schulen: Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 15.03.2022 stellen
Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbücher, Arbeitshefte oder beispielsweise grammatische Beihefte kostenlos zur Verfügung gestellt. Arbeitshefte, in die Eintragungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, müssen nicht zurückgegeben werden. Alle sonstigen Unterrichtsmaterialien – wie Lektüren, Formelsammlungen, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenmaterial – müssen auf eigene Kosten selbst angeschafft werden. Eine Ausleihe der sonstigen Unterrichtsmaterialien ist nicht möglich. Für die unentgeltliche Ausleihe ist die Antragsfrist bis 15. März 2022 einzuhalten.
Die Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den weiterführenden Schulen im Kreis seit Jahresbeginn an Schülerinnen und Schüler verteilt – entweder elektronisch oder zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.donnersberg.de) sind die Formulare abrufbar unter Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe.
Eine Jahresübersicht über die Termine im Zusammenhang mit der Schulbuchausleihe für die Schulen in Trägerschaft des Donnersbergkreises ist ebenfalls auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden.
Information für die Eltern der Grundschulen Göllheim und Zellertal: Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 15.03.2022 stellen
In den Grundschulen Göllheim und Zellertal werden im Januar 2022 die Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2022/2023 an die Schüler ausgeteilt.
Falls das Einkommen der Sorgeberechtigten die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet, ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe für die Kinder kostenlos. Die Einkommensgrenzen sind in den Antragsunterlagen aufgeführt. Für das Schuljahr 2022/2023 ist vorrangig das Brutto-Einkommen von 2020 relevant. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit für jedes Schuljahr neu beantragt werden muss!
Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr die Grundschule in Göllheim oder Zellertal besucht, muss der Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Sozialamt als zuständigem Träger gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, Nachweise und Belege zum Einkommen sind beizulegen. Die Anträge können über die Schulsekretariate oder direkt bei der Verwaltung abgegeben werden. Wichtig: Die Abgabefrist für die Anträge ist der 15. März 2022!
Informationen über die Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit bzw. Ausleihe gegen Gebühr) und die Möglichkeit zum Download der Formulare finden sie auf dem Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz unter: https://lmf-online.rlp.de
Für Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle des Schulträgers:
Frau Ballmann-Lauck, Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Sozialamt,
Tel. 06351/4909-35, E-Mail: lauck@vg-goellheim.de