Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Es wird festgestellt, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 unterschritten hat. Dies hat zur Folge, dass die in § 28 b IfSG getroffenen Schutzmaßnahmen zu diesem Schwellenwert am 14.05.2021 außer Kraft treten.
Die Regelungen die sich daraus ergeben können Sie hier nachlesen: