“Riestern”- aber richtig: Eigenbeitrag in richtiger Höhe-Staatliche Zulagen sichern
Wer mit einem Riestervertrag zusätzlich fürs Alter vorsorgt, erhält dazu staatliche Zulagen. Wichtig dabei ist, die eigene Sparleistung in richtiger Höhe zu zahlen und die Zulagen rechtzeitig zu beantragen.
Zulagen vom Staat
Beim Riestervertrag gibt es vom Staat eine Grundzulage in Höhe von
175 Euro und Zulagen für jedes Kind in Höhe von 300 Euro, bzw. 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren ist. Damit die Zulagen in voller Höhe gezahlt werden, ist ein eigener Mindestbeitrag erforderlich. Ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig.
Mindestbeitrag hängt vom Einkommen ab
Der Mindestbeitrag beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der staatlichen Grundzulage und der Kinderzulagen. Ein Beispiel: Eine Riestersparerin hatte 2020 30 000 Euro Jahreseinkommen. Für den Riestersparvertrag sind 4 Prozent davon als eigener Beitrag zu zahlen, also 1 200 Euro. Davon sind abzuziehen: 175 Euro Grundzulage und 600 Euro für zwei Kinderzulagen (je 300 Euro für ihre beiden 2010 und 2012 geborenen Kinder). Der eigene Sparbeitrag beträgt dann noch mindestens 425 Euro, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.
Da sich die Höhe des Einkommens immer wieder ändert, sollte man regelmäßig prüfen, ob man den Eigenbeitrag noch in der richtigen Höhe zahlt.
Übrigens: Geringverdiener müssen eventuell nur einen Eigenbeitrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.
Dauerzulagen-Antrag macht es einfacher
Riestersparer mit Dauerzulagen-Antrag haben es einfacher: Denn hier beantragt der Anbieter der Riesterrente jedes Jahr die Zulage für den Sparer. Der Sparer sollte seinen Anbieter aber immer informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas an seinem Jahreseinkommen geändert hat.
Wer seine Zulagen selbst beantragt, muss diese innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Wer also die Zulagen für 2019 noch nicht beantragt hat, sollte dies unbedingt noch bis Ende 2021 tun.
Infos herunterladen oder anfordern
Weitere Informationen gibt es in Broschüren zum Thema „Vorsorge“. Diese können im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de/DRV/DE/
Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Broschueren/broschueren heruntergeladen sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer und unter 06232 17-2034 angefordert werden.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de
Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.